WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM KASSENBUCH
Bevor Sie das Kassenbuch verwenden, bitte ich um Beachtung, dass die Finanzverwaltung keine Excel-Kassen mehr akzeptiert, da diese jederzeit änderbar sind. Für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist es deshalb erforderlich, entweder eine handgeschriebene Kasse zu führen (Tageskassenbericht) oder aber eine Registrierkasse zu verwenden, die den Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht. Das Merkblatt der OFD zur Kassenführung können Sie im Link einsehen.
Sofern keine ordnungsgemäße Kasse erstellt wird, besteht das Risiko, dass ein Prüfer bei einer Betriebsprüfung die Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß verwirft und infolgedessen Hinzuschätzungen vornimmt. Bereits kleinere Formmängel können dazu führen, dass die Kassenführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft wird.
Ich helfe Ihnen gerne, diese Fehlerquellen zu vermeiden! Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin ☎ 04442 704326 oder schreiben Sie mir –> KONTAKT