Ist das angestrebte Gewerbe wirklich lohnenswert?
Oftmals werde ich von Mandanten angesprochen, die Ihr Hobby zum Beruf machen wollen und ein Nebengewerbe anmelden wollen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist immer mit Risiken verbunden. Wenn man seinen Beruf und seine Fähigkeiten zu einer selbständigen Tätigkeit in Form eines Hauptgewerbes umfunktioniert ist das eine Sache.
Was ist aber, wenn man sich im Nebenerwerb selbständig machen will, weil man z.B. sein Hobby nutzen will, um daraus nebenberuflich etwas dazu zu verdienen? Lohnt sich das? Was bietet sich mehr an, als Geld mit dem zu verdienen, was man für sein Leben gerne tut?
Frau Schneider zum Beispiel bastelt in Ihrer Freizeit für Ihr Leben gerne Karten. Dieses hat sich schon rumgesprochen und viele Ihrer Bekannten schätzen Ihre Bastelfähigkeiten. Immer wieder wird Sie angesprochen von Nachbarn, Freunden und Bekannten, die ihr gerne Karten abkaufen würden. Nun stellt sich Frau Schneider die Frage, ob Sie dieses nicht nutzen sollte und ein Nebengewerbe anmelden sollte. Dann wäre Sie doch auf der sicheren Seite und könnte Ihre Bastelarbeiten auch verkaufen. Doch was muss Sie alles beachten?
Gerade bei kleineren Nebentätigkeiten sollte man sehr gründlich abwägen, ob sich ein Nebengewerbe lohnt. Das hängt sicherlich auch damit zusammen, was man selber für Ziele hat und mit dem Gewerbe bezweckt.
- Möchte man wirklich nur sein Hobby nutzen, um ein bisschen dazu zu verdienen? Vielleicht geht es einem auch gar nicht wirklich um den Verdienst, sondern man möchte einfach abgesichert sein und das Ganze hat weiterhin eher den Charakter eines Hobbys?
- Was überwiegt: Die Tätigkeit, die einem Spaß macht oder der Faktor des Hinzuverdienstes?
- Möchte man zunächst klein anfangen mit dem Ziel sich dauerhaft zu vergößern und hat in der Branche auch Erfolgsaussichten? Der Arbeitnehmerstatus wird vielleicht noch solange als Absicherung aufrechterhalten, bis das Gewerbe angelaufen ist und dann erfolgt die Tätigkeit im Haupterwerb?
Wenn Frau Schneider sich einfach nur absichern möchte, damit Sie die Karten verkaufen kann, ohne wegen Schwarzarbeit angezeigt zu werden, kann Sie sich natürlich für ein Nebengewerbe entscheiden. Dann wäre ggf. zu prüfen, ob bei ihr überhaupt Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das Finanzamt stuft eine Tätigkeit als sogenannte „Liebhaberei“ ein (also als „Hobbybetrieb“), wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Beispiel: Frau Schneider bastelt Ihre Karten aus Leidenschaft und möchte diese auch an Ihre Freunde und Bekannten weitergeben. Dieses macht Sie allerdings nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern Sie verkauft die Karten zum Selbstkostenpreis. Da Sie dauerhaft keinen Gewinn erzielt und dieses auch nicht beabsichtigt ist, stuft das Finanzamt den Betrieb als Liebhaberei ein. Wenn Sie Verluste erzielt, so werden diese steuerlich nicht anerkannt. Sie muss keine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen. Sollte sich die Situation allerdings ändern und es werden doch Gewinne aus der Tätigkeit erzielt, so müsste dieses dem Finanzamt angemeldet werden und der Gewinn versteuert werden.
Wenn es einem nur darum geht, etwas Geld hinzu zu verdienen neben der Arbeitnehmertätigkeit, sollte man steuerlich auf jeden Fall überlegen, ob man nicht lieber einen 450 Euro Job ausübt neben der Arbeitnehmertätigkeit. Würde Frau Schneider z.B. einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, könnte Sie maximal 450 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Mit dieser Tätigkeit könnte Sie dann immerhin maximal 5.400 Euro im Jahr steuerfrei dazu verdienen und müsste diesen Betrag auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Würde Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, so würden bereits ab dem ersten verdienten Euro Steuern anfallen, wenn durch weitere Einkünfte wie Lohn von ihr oder Ihrem Ehemann die Grundfreibeträge bereits ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass Frau Schneider in diesem Fall den kompletten Gewinn aus dem Kartenverkauf mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern hätte. Einen „Freibetrag“ wie bei einem geringfügigen Job gibt es bei einer selbständigen Tätigkeit nicht. Hier gibt es lediglich einen sogenannten Härteausgleich, bei dem 410 Euro im gesamten Kalenderjahr an Nebeneinkünften unberücksichtigt bleiben.
Zu bedenken sind auch die Kosten, die das Gewerbe verursacht. Neben den üblichen Kosten wie Wareneinkauf und Betriebsmittel fallen oftmals auch bei kleinen Gewerbetätigkeiten weitere Kosten an. Es kommt nicht selten vor, dass noch weitere Kosten hinzukommen, die im Vorfeld mangels Unwissenheit oder mangels fehlender Recherchen gar nicht bekannt waren. Man sollte vorher also unbedingt genau kalkulieren und recherchieren, mit welchen Kosten man zu rechnen hat und ob es auch branchenspezifische Ausgaben gibt wie z.B. Lizenzen, Konzessionen, Handwerkskammerbeitrag etc.
Man sollte sich auch die Frage stellen, ob man in der Lage ist seine Gewinnermittlung und die Steuererklärungen selber zu erstellen? Oder muss man einen Steuerberater beauftragen, der die Steuerunterlagen bearbeitet. Dieses kann bei einem sehr kleinen Betrieb schon einiges vom Gewinn auffressen. Wenn dann der Restbetrag auch noch versteuert werden muss, dann bleibt untern Strich oftmals nicht mehr viel übrig. In solchen Fällen lohnt sich das Nebengewerbe eher nicht. Es kommt sehr schnell Frust auf, wenn 1.000 Euro mühselig im Nebenerwerb als Gewinn übrig bleiben, dann davon noch beispielsweise 250 Euro Einkommensteuer zu leisten sind und der Steuerberater auch noch eine Honorarrechnung über 500 Euro schickt. So wird solch ein Nebengewerbe meist sehr schnell wieder abgemeldet mit der Aussage „Ich arbeite doch nicht nur für das Finanzamt und den Steuerberater“ und hat im Endeffekt nur Geld gekostet.
Auf der anderen Seite sollte man natürlich auch nicht außer Acht lassen, dass eine selbständige Tätigkeit immer auch eine Chance ist. In dem 450 Euro Job werde ich vermutlich niemals viel mehr als irgendwas zwischen dem Mindestlohn und 20 Euro die Stunde verdienen. Als Selbständiger kann da die Verdienstspanne schon sehr viel größer sein (was auch so sein muss, damit eben die Steuern und ggf. auch Sozialbeiträge daraus finanziert werden können und das Unternehmerrisko entlohnt wird). Wenn ich also eine Tätigkeit zunächst einmal im Nebenerwerb starten möchte und es gibt gute Aufstiegschancen oder Ausweitungschancen, dann lohnt sich dieses allemal.
Ob sich das Gewerbe lohnt, hängt also größtenteils davon ab, was man selber für Ziele hat.
Wollen Sie sich auch selbständig machen? Dann sprechen Sie mich gerne an. Ich bespreche gerne mit Ihnen Ihre individuellen Ziele und berate Sie in Bezug auf die geplante Existenzgründung.