Kauf oder Leasing

Kauf oder Leasing eines Firmenfahrzeugs – Was ist günstiger?

Immer wieder treten Mandanten mit der Frage an mich heran, ob der Kauf oder das Leasing eines Firmenfahrzeugs günstiger ist und wo eigentlich der Unterschied liegt.

Grundsätzlich ist es von den zu berücksichtigen Kosten meistens kein so großer Unterscheid, ob ein Fahrzeug nun geleast oder gekauft wird, je nachdem wie lange die jeweiligen Vertragslaufzeiten sind. Der Unterschied liegt in den Eigentumsverhältnissen. Beim Kauf wird der Unternehmer Eigentümer des Fahrzeugs. Beim Leasing handelt es sich um eine Miete; das Fahrzeug verbleibt im Eigentum des Leasinggebers. Der Leasingnehmer erhält lediglich ein Nutzungsrecht.

Wird ein Pkw gekauft, so ist er dazu bestimmt, dem Betrieb auf Dauer zu dienen und gehört somit zum Anlagevermögen des Unternehmens. Ein Neufahrzeug wird nach den amtlichen Tabellen der Finanzverwaltung auf 6 Jahre abgeschrieben. Als Betriebsausgaben werden also neben den laufenden Kosten wie Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Betriebskosten und Reparaturen auch Abschreibungsbeträge geltend gemacht. Ist der Fahrzeugkauf finanziert worden, können auch die Zinsen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Ist das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt und enthält die Rechnung über den Kauf entsprechende Umsatzsteuerbeträge, so kann der Unternehmer diese als Vorsteuer sofort in voller Höhe geltend machen.

Beim Leasing werden dagegen neben den laufenden Kosten die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend gemacht. Aus den monatlichen Kosten wird dann entsprechend auch die Vorsteuer geltend gemacht über die gesamte Laufzeit. Nach der Leasingdauer kann das Fahrzeug relativ unkompliziert wieder abgestoßen werden. Das Angebot des Leasings scheint auf den ersten Blick reizvoll. Da beim Leasing nicht der Kaufpreis des Fahrzeugs getilgt werden muss, sondern nur der „Wertverlust“ des Fahrzeugs, ist die Höhe der monatlichen Leasingraten häufig um einiges  geringer als eine Finanzierungsrate. Auf der anderen Seite muss man aber als Unternehmer auch bedenken, dass man beim Leasing kein Betriebsvermögen ausweisen kann, da die Firma nicht Eigentümer des Fahrzeugs wird. Außerdem verbleibt dem Unternehmen nach der Laufzeit eben kein Restwert des Fahrzeugs mehr, da das Leasingfahrzeug einfach zurück gegeben wird an das Leasingunternehmen.

Außerdem sollte man nicht außer Acht lassen, dass auch ein Leasingunternehmen das Fahrzeug nach Rückgabe genau unter die Lupe nimmt und ggf. Minderungen des Fahrzeugwertes durch Beschädigungen in Rechnung stellt oder aber über den Vertrag hinaus gefahrene Kilometer, die teuer nachberechnet werden. So kann das Leasing auch schnell zur Kostenfalle werden.

Beiden Varianten ist gemein, dass eine private Fahrzeugnutzung zu versteuern ist. Es ist nicht so, dass dies beim Leasing entfällt. Hier kann entweder die 1%-Regelung angewendet werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird oder aber es kann ein Fahrtenbuch geführt werden.

Pauschal kann man die Frage nicht beantworten, was nun wirklich günstiger ist. Hier ist es nötig, den Einzelfall zu prüfen und auch Berechnungen anzustellen. Hierfür sind die jeweiligen schriftlichen Angebote der Finanzierung und des Leasings erforderlich, denn um hier Berechnungen im Detail anstellen zu können, braucht man nähere Informationen wie die Laufzeit beider Verträge, den Zinssatz der Finanzierung, den Restwert nach der Leasingdauer beim Leasing etc., um dann wirklich beide Varianten rein wirtschaftlich miteinander vergleichen zu können.

Sollten Sie die Anschaffung eines neuen Firmenwagens planen, sprechen Sie mich gerne an.